Substanz
4-FMC (4-Fluoromethcathinon) gehört innerhalb der Gruppe der Amphetamine zu den Cathinon-Derivaten. Nach dem Verbot von Mephedron wurde es hauptsächlich als „Mephedron-Alternative“ vermarktet und über einschlägige Onlineshops vertrieben.
4-FMC kann geschluckt oder geschnupft werden. Von der Erscheinungsform ist es pulvrig bis mikrokristallin.
Wirkung
Das Wirkspektrum ist vergleichbar mit Mephedron, wobei die Wirkdauer von Flephedron als länger beschrieben wird. Es hat eine stark stimulierende Wirkung, erzeugt starke Euphorie, gesteigerten Rededrang, klares Denken, erhöhte Leistungsfähigkeit und veränderte Sinneswahrnehmungen. Das Bedürfnis nach Essen und Schlaf wird unterdrückt. Ebenso können verschiedene unerwünschte Effekte auftreten: Mundtrockenheit, eine Erhöhung des Blutdruckes, Anstieg der Körpertemperatur, Schweißausbrüche, Herzrasen, Hyperaktivität, ein unangenehmes Kältegefühl, beklemmendes Gefühl in der Herzgegend, Angstzustände sowie Paranoia. Es besteht meist ein starker, unkontrollierter Drang zum Nachlegen (Craving).
Risiken
4-FMC unterdrückt die Wirkung des Alkohols, was zu übermäßigem Alkoholkonsum bzw. zu einer Alkoholvergiftung führen kann. Konsumenten klagen in Berichten über starke Kopfschmerzen sowie Nieren- bzw. Leberschmerzen in den Tagen nach dem Konsum. In hohen Dosen: Überhitzung, Verlust des Gleichgewichtsinns und temporärer Hörsturz.
Achtung: Bei 4-FMC handelt es sich um eine unerforschte Substanz, die im Verdacht steht, stark neurotoxisch zu sein. Je höher die Dosis, umso größer das neurotoxische Potential (Gefahr für Hirnschäden!).
Aufgrund des starken, unkontrollierten Drangs immer wieder Nachzulegen und dem Verlangen wieder zu konsumieren, besteht – ähnlich wie bei anderen Cathinonen – ein sehr hohes Suchtpotential. Zu möglichen Langzeitfolgen gibt es derzeit keine gesicherten und zuverlässigen Informationen. Vom Konsum wird strikt abgeraten!
Rechtlicher Status
Seit 2012 unterliegt 4-FMC in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!